Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 12.12.2022

§1: Geltung, Anwendungsbereich

  1. Die Leistungen von RockIT Manufacturing GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmen. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
  2. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Kunden jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.

 

§2: Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Angebote von RockIT Manufacturing GmbH sind freibleibend.
  2. Unterbreitet RockIT Manufacturing GmbH dem Kunden ein „Angebot“, unter Verwendung eines Formulars, so handelt es sich um ein auch ohne Unterschrift bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages, soweit nicht ein anderer Vertragstyp ausdrücklich angegeben wird. Der Kunde erklärt seine Annahme durch Rücksendung des unterzeichneten Formulars. In allen anderen Fällen ist die schriftliche oder telefonische Bestellung des Kunden sein bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages über die bestellten Leistungen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn RockIT Manufacturing GmbH dem Kunden nach Prüfung seiner Angaben eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform gesandt oder die Bestellung durch Anlegen und Online stellen der bestellten Inhalte ausgeführt haben. Telefonische Aufträge des Kunden kann RockIT Manufacturing GmbH telefonisch annehmen.
  3. Zur Vereinfachung von Zusatz- und Änderungsaufträgen kann RockIT Manufacturing GmbH ebenfalls den Kunden ein Formular für einen Standard-Auftrag zusenden. Der Kunde kann so RockIT Manufacturing GmbH auch während des laufenden Monats per E-Mail eine gewünschte Änderung mitteilen. Die Zusendung muss an den persönlichen Ansprechpartner des Kunden bei RockIT Manufacturing GmbH per E-Mail und per CC an info@rockit-manufacturing.com erfolgen. Die Änderung erlangt Gültigkeit, sobald der Kunde von RockIT Manufacturing GmbH eine Bestätigung in Schrift- oder Textform erhalten hat. Andernfalls bleibt die ursprünglich geschlossene Vereinbarung bestehen.
  4. Telefonische Zusatzaufträge bedürfen der Bestätigung durch RockIT Manufacturing GmbH in Schrift- oder Textform oder durch telefonische Erklärung.

 

§3: Leistungen von RockIT Manufacturing GmbH

  1. Die von RockIT Manufacturing GmbH angebotenen Leistungen umfassen insbesondere die nachfolgend wiedergegebenen Leistungen. RockIT Manufacturing GmbH ist jedoch im Rahmen des vereinbarten Budgets berechtigt nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Leistungen auf der Basis der vereinbarten Preise von RockIT Manufacturing GmbH zu erbringen, die dem Vertragszweck förderlich sind.
  2. RockIT Manufacturing GmbH bietet unter anderem folgende Leistungen an:
    • Konzeption, Design und technologische Umsetzung von Webshops und digitalen Assistenzsystemen im Besonderen für produzierende Unternehmen
    • SEA
    • SEO
    • Social Media Marketing
    • Retargeting und Online Display Advertising
  3. Die RockIT Manufacturing GmbH bindet Kalkulationssoftware anderer Unternehmen ein. Für nicht erkennbare Fehler dieser Kalkulationssoftware, insbesondere eventuelle falsche Berechnungen, übernimmt die RockIT Manufacturing GmbH keine Haftung.
  4. Die RockIT Manufacturing GmbH wertet die Bestelldaten Shop-Nutzer anonymisiert aus, wobei keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Die Auswertung ermöglicht die Gewinnung von Benchmark-Daten. Die Kunden können bei Interesse Zugang zu diesen Analysen und Benchmark-Daten erhalten. Der Zugang bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien und ist kostenpflichtig

 

§4: Leistungen des Kunden

  1. Der Kunde erbringt im erforderlichen Umfang Mitwirkungshandlungen. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind nicht abschließend:
    • Der Kunde unterlässt es, Software, Dateien (z.B. robots.txt) Einstellungen zu verwenden oder verwenden zu lassen oder Techniken der Suchmaschinenoptimierung (z.B. Anwendung von Subdirectories) anzuwenden oder anwenden zu lassen, die den Zugriff von Suchmaschinen Crawlern verhindern oder erschweren oder die Ergebnisse der vertraglichen Leistungen von RockIT Manufacturing GmbH beeinträchtigen können.

 

§5: Preisanpassungen

  1. RockIT Manufacturing GmbH ist berechtigt, die Preise in regelmäßigen Abständen anzupassen. Anstelle einer Preisanpassung kann auch der Leistungsumfang der RockIT Manufacturing GmbH begrenzt, beispielsweise die Anzahl der kalkulierten Teile beschränkt werden. Derartige Anpassungen werden dem Kunden schriftlich oder in Textform angekündigt. Die Preisanpassung wird zum Monatsersten des auf die Ankündigung der Preisanpassung folgenden 3. Monats wirksam, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht.
  2. Im Falle der Ankündigung einer Preis- oder Leistungsanpassung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Ankündigung folgenden Monats zu kündigen.
  3. Bei Verzögerungen, die durch den Kunden zu vertreten sind und zu einer Verlängerung der Projektdauer von >=20% führen, behalten wir uns vor entstandene Mehraufwände nachzuberechnen. Mehraufwände entstehen insbesondere durch erhöhten Projektmanagement-Aufwand.

 

§6: Vergütung

  1. Die Parteien vereinbaren monatliche Budgets. Soweit die Parteien keine Bestimmung treffen, gilt das zuletzt vereinbarte Budget weiter.
  2. Die Parteien können außerdem eine gesonderte Vergütung für die Dienste von RockIT Manufacturing GmbH vereinbaren (Service Fee). Die Vergütung kann insbesondere als einmalige oder periodisch fällige Pauschale oder als Provision vereinbart werden.
  3. Die im Auftrag/Dienstleistungsvertrag vereinbarte Vergütung umfasst eine auf den jeweiligen Kunden kalkulierte Stundenanzahl. Sind diese Stunden erbracht, wird der Kunde von RockIT Manufacturing GmbH informiert und kann diese bei Bedarf, schriftlich oder mündlich erweitern. Der Auftrag kommt zustande, sobald RockIT Manufacturing GmbH dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform gesendet oder telefonisch erklärt hat.
  4. Der Kunde erhält eine monatliche Abrechnung. Diese wird vom Kunden unverzüglich geprüft und etwaige Beanstandungen innerhalb von 4 Wochen geltend gemacht.
  5. Vereinbaren die Parteien Vorauszahlungen, so sind diese jeweils am Monatsersten fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in EURO zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

§7: Monatsbudget

  1. Der Budgetwunsch des Kunden an RockIT Manufacturing GmbH erfolgt jeweils einen Monat im Voraus, d.h. die Mitteilungen erfolgen jeweils bis zum 01. des Vormonats an den persönlichen Ansprechpartner des Kunden bei RockIT Manufacturing GmbH per E-Mail und an die Buchhaltung von RockIT Manufacturing GmbH unter info@rockit-manufacturing.com. Der Kunde verwendet das Standardformular, das ihm RockIT Manufacturing GmbH per E-Mail gesendet hat. Die Parteien können Budgetänderungen auch telefonisch vereinbaren.
  2. Für jeden Account gilt ein gesondertes Budget.
  3. Außer dem Monatsbudget kann ein zusätzliches Budget einmalig oder für mehrere Monate im Voraus vereinbart werden.
  4. Die Monatsbudgetrechnung ist zusammen mit der pauschalen und der variablen ServiceFee jeweils bis zum 01. des Monats im Voraus vom Kunden zu begleichen. Die Rechnungsstellung seitens RockIT Manufacturing GmbH erfolgt mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit des Betrages.
  5. Sofern in einem Monat kein Budget investiert wird, wird die variable ServiceFee nicht berechnet.
  6. Änderungen des Monatsbudgets:
    • Der Kunde kann RockIT Manufacturing GmbH auch während des laufenden Monats per E-Mail eine gewünschte Änderung des Budgets mitteilen. Die Änderung erlangt Gültigkeit, sobald der Kunde von RockIT Manufacturing GmbH eine Bestätigungs E-Mail erhalten hat. Die Parteien können Budgetänderungen auch telefonisch vereinbaren. Eine Erhöhung des Budgets setzt voraus, dass das erhöhte Monatsbudget bei RockIT Manufacturing GmbH eingegangen ist.

 

§8: Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht

  1. Rechnungen von RockIT Manufacturing GmbH sind sofort und ohne Abzug fällig.
  2. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit nach der Verfügbarkeit für RockIT Manufacturing GmbH.
  3. RockIT Manufacturing GmbH ist berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Kunden auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.

 

§9: Geschäftszeiten

  1. RockIT Manufacturing GmbH erbringt Tätigkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten von 09:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.
  2. Wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Dienstleistungen außerhalb der o.g. Zeiten erbringen, gilt Folgendes:
    • Bei Dienstleistungen am Mo. – Fr. von 18:00 bis 22:00 Uhr und von 06:00 bis 08:00 Uhr sowie an Samstagen von 06:00 bis 18:00 Uhr, werden 150 % der benötigten Zeit berechnet.
    • Bei Dienstleistungen am Mo. – Fr. von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Samstagen von 00:00 bis 06:00 Uhr und von 18:00 bis 00:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, werden 200 % der benötigten Zeit berechnet.

 

§10: Kündigung/Kündigungsfristen

  1. Bei Vereinbarungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann jede Vertragspartei, zum Monatsende kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat. Ab einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe für RockIT Manufacturing GmbH sind insbesondere:
    • Verzug des Auftraggebers mit einer Zahlung ganz oder teilweise von mehr als 30 Tagen.
    • Der Auftraggeber hat die Regelungen zum Nutzungsrecht verletzt.
    • Der Auftraggeber stellt Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Gericht oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder deren Ablehnung mangels Masse.

 

§11: Nutzungsrechte

  1. Für Standardsoftware dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen.
  2. Soweit sich nicht aus den Nutzungsbedingungen des Herstellers anderes ergibt, gelten die folgenden Nutzungsbedingungen.
  3. Der Kunde erhält eine einfache, zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare oder unterlizenzierbare Erlaubnis zur Nutzung der Software.
  4. Die Nutzung ist auf einen einzelnen Computer beschränkt. Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Einzelplätze des vertraglich bestimmten lokalen Netzwerks.

 

§12: Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.
  2. Die Abtretung der gegen RockIT Manufacturing GmbH gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen, soweit nicht § 354 a HGB eingreift.
  3. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

 

§13: Anspruchsgefährdung

  1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von RockIT Manufacturing GmbH auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Kunde auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn die vertragliche Pflicht von RockIT Manufacturing GmbH in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Kunde zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware besteht.
  2. Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass RockIT Manufacturing GmbH auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB die Leistung von RockIT Manufacturing GmbH verweigern können.
  3. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Kunde sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Kunde mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.

 

§14: Abnahmen

  1. Ist nach Vertrag oder Gesetz eine Abnahme erforderlich, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Auf Wunsch von RockIT Manufacturing GmbH hin, sind für abgrenzbare Leistungsteile, die selbständig genutzt werden können, oder für Leistungsteile, auf denen weitere Leistungen aufbauen, Teilabnahmen durchzuführen, wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert prüfbar sind. Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.
  3. Eine Teil- oder Endabnahme gilt spätestens als erklärt, wenn der Kunde nach Ablieferung der Leistung und angemessener Prüfungsfrist nicht innerhalb einer von RockIT Manufacturing GmbH schriftlich oder telefonisch gesetzten weiteren Frist die Abnahme unter Angabe von Gründen schriftlich oder in Textform verweigert (Abnahmefiktion).
  4. Gehört zur abnahmebedürftigen Leistung auch die Lieferung von Hardware oder Standardsoftware, so ist RockIT Manufacturing GmbH berechtigt, diese unabhängig von einer Abnahme der Leistung im Übrigen dem Kunden zu berechnen.

 

§15: Geheimhaltung

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

 

§16: Mängelansprüche

  1. Ist die Leistung von RockIT Manufacturing GmbH mangelhaft, so ist RockIT Manufacturing GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von RockIT Manufacturing GmbH oder von RockIT Manufacturing GmbH überlassene Muster unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Nach der Genehmigung ist die Leistung einschließlich des in den Suchmaschinen sichtbaren Leistungsergebnisses regelmäßig zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen. Trotz sorgfältiger Prüfung nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
  3. Für die Inhalte der Kundenwebsite und der vom Kunden gestellten Inhalte und Gestaltungen ist allein der Kunde verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte dürfen vom Kunden nicht zugänglich gemacht werden. Das gleiche gilt für Inhalte, die zu einer Zugangsbeschränkung führen, insbesondere nach Bestimmungen des Jugendschutzrechts. Die Beachtung des Datenschutzrechts bei Zugang und Nutzung der Kundenwebsite und die Anbringung der Pflichtkennzeichnungen, insbesondere die Anbieterkennzeichnung im Rahmen des Teledienstegesetzes bzw. des Mediendienstestaatsvertrages und Belehrungen im Sinne des Fernabsatzrechts, sind ebenfalls vom Kunden sicherzustellen.
  4. RockIT Manufacturing GmbH ist berechtigt, den Zugang zur Kundenwebsite bis zum Abschluss einer rechtlichen Prüfung sofort vorläufig zu sperren, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Pflichten bestehen oder von dem Medienunternehmen, Dritten oder Behörden nicht offensichtlich unbegründete Beanstandungen gegen Inhalte vorgebracht werden. Der Kunde ist zuvor möglichst anzuhören.

 

§17: Haftungsbegrenzung: Schadensersatzansprüche

  1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach: Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen stehen dem Kunden gegen RockIT Manufacturing GmbH nur zu für:
    • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung,
    • sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten),
    • Schäden, die in den Schutzbereich einer von RockIT Manufacturing GmbH erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen.
  2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach: Die Haftung von RockIT Manufacturing GmbH für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfüllungsgehilfen) ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt.
  3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten: Die vorstehenden Unterziffern 1. und 2. gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen RockIT Manufacturing GmbH und dem Kunden zustande, so verzichtet der Kunde bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach dieser Ziffer hinausgehen.
  4. Deliktische Ansprüche: Diese Ziffer gilt auch für deliktische Ansprüche des Kunden.
  5. Ansprüche aus übergegangenem Recht: Alle Ansprüche des Kunden aus übergegangenem Recht sind ausgeschlossen, die über die Haftung nach dieser Ziffer 13 hinausgehen.
  6. Haftungsbeschränkung zu Gunsten Dritter: Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 13 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von RockIT Manufacturing GmbH, ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Freistellung von Ansprüchen Dritter: Der Kunde stellt RockIT Manufacturing GmbH von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach diesem Paragraphen hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.
  8. Für Fehler der Kalkulationssoftware von Drittunternehmen haftet die RockIT Manufacturing GmbH nur, wenn die RockIT Manufacturing GmbH den Fehler erkannt hat oder hätte erkennen müssen (grobe Fahrlässigkeit).

 

§18: Verjährung

Die Verjährung von Mängelansprüchen, die nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen sind, richtet sich nach folgenden Bestimmungen:

  1. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Alle übrigen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.
  2. Ansprüche auf Erteilung von Abrechnungen, Ansprüche auf Auskunft über der Abrechnung zugrundeliegende Geschäfte mit Medienunternehmen und Werbemaßnahmen sowie Ansprüche auf Rückzahlung oder Erstattung von Leistungen des Kunden sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats geltend gemacht werden. Damit tragen die Parteien der Komplexität und hohen Zahl von Geschäftsvorfällen, dem Interesse an baldiger Klärung von etwaigen Streitfällen und den Schwierigkeiten der Aufklärung und Beweisführung nach längerem Zeitablauf Rechnung.
  3. Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn RockIT Manufacturing GmbH sich auf Verhandlungen schriftlich eingelassen hat. Die Hemmung endet 3 Monate nach der letzten schriftlichen Äußerung von RockIT Manufacturing GmbH.

 

§19: Datenschutz

Soweit sich RockIT Manufacturing GmbH berechtigterweise zwecks Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient (Subunternehmer), gelten folgende Bestimmungen:

  1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde „Verantwortlicher“ iS.d. Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden: DSGVO) ist.
  2. Werden bei diesen Leistungen personenbezogene Daten durch beauftragte Dritte erhoben und verarbeitet werden, obliegt es dem Kunden selbst betroffene Personen darauf hinzuweisen und gegebenenfalls notwendige Einwilligungen gemäß den Anforderungen und Grundsätzen von Art. 7 DSGVO einzuholen.
  3. Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Dritten rechtzeitig die entsprechenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Datenschutz eingehen, soweit nicht die nachfolgenden Regelungen eingreifen. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Bedingungen für Vereinbarungen stellen, die Rechte und Pflichten im Hinblick auf gemeinsame Verarbeitung (Art. 26 DSGVO) oder Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) vorsehen und teilweise dem ausländischen Recht unterliegen. RockIT Manufacturing GmbH ist nicht verpflichtet, diese Vereinbarungen oder Bedingungen rechtlich zu prüfen. Der Kunde ist in Kenntnis dessen einverstanden, dass RockIT Manufacturing GmbH mit den Dritten im eigenen Namen derartige Vereinbarungen auf der Grundlage der von den Dritten gestellten Bedingungen schließt. RockIT Manufacturing GmbH ist jedoch nicht verpflichtet zum Abschluss derartiger Vereinbarungen. Im Innenverhältnis zwischen RockIT Manufacturing GmbH und dem Kunden treffen die Rechte und Pflichten aus derartigen Vereinbarungen den Kunden, der RockIT Manufacturing GmbH von allen Pflichten daraus freistellt. RockIT Manufacturing GmbH überlässt dem Kunden auf Anforderung die Bedingungen im Wortlaut kostenfrei zur Verfügung, was auch durch Angabe einer Fundstelle des Textes im Internet geschehen kann. Der Kunde kann dem Abschluss derartiger Vereinbarungen im Voraus allgemein, für bestimmte Arten von Vereinbarungen oder für bestimmte Dritte widersprechen oder von seiner Einwilligung abhängig machen.

 

§20: Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten das für den Sitz von RockIT Manufacturing GmbH zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

 

§21: Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.